Dein Beruf

Pflegefachfrau/ Pflegefachmann

Am 31.12.2019 sind das Krankenpflegegesetz (KrPflG) und Altenpflegesetz (AltPflG) außer Kraft getreten. Mit dem neuen Pflegeberufegesetz (PflBG) ab dem 01.01.2020 werden die Berufsbilder der Gesundheits- und Krankenpflege, der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sowie der Altenpflege in dem neuen Beruf der Pflegefachfrau, bzw. des Pflegefachmanns zusammengeführt. In diesem Zusammenhang wurden weitreichende Änderungen beim angestrebten Ziel der Pflegeausbildung und den während der Ausbildung zu vermittelnden Kompetenzen formuliert.

Die Berufsfachschule Pflege des Sana Bildungszentrums für Gesundheitsberufe verfügt derzeit über insgesamt 75 Ausbildungsplätze und kooperiert im Ausbildungsverbund mit Krankenhäusern und Einrichtungen des Gesundheitswesens der Region Hameln-Pyrmont. Die Qualität der praktischen Ausbildung wird durch das seit 2010 etablierte Konzept „Ausbildungsstation“ sichergestellt. Hierbei findet eine durch enge Zusammenarbeit mit qualifizierten Praxisanleitern und Mentoren geprägte Begleitung in der Praxis statt.

Inhalt der Ausbildung

Das Ausbildungsziel wurde im Rahmen des Pflegeberufegesetzes in seiner Formulierung deutlich weiterentwickelt und an neue pflegewissenschaftliche und -didaktische Erkenntnisse angepasst. Eine weitere Neuerung ist die Formulierung von sogenannten Vorbehaltsaufgaben, die zukünftig ausschließlich von Pflegefachkräften ausgeführt werden dürfen. Dazu kommt die neue Formulierung, dass während der Ausbildung „ein professionelles, ethisch fundiertes Pflegeverständnis und ein berufliches Selbstverständnis entwickelt und gestärkt“ werden sollen.

Die Ausbildung zur Pflegefachfrau/ zum Pflegefachmann dauert drei Jahre. Ausbildungsbeginn ist jeweils der 01. April bzw. Oktober. Die Ausbildung schließt mit der staatlichen Prüfung ab, welche sich aus einem praktischen, einem schriftlichen und einem mündlichen Teil zusammensetzt. Das Ausbildungsverhältnis beginnt mit einer Probezeit von sechs Monaten.

Aufgabenspektrum

Der Beruf zur Pflegefachfrau/ zum Pflegefachmann ist mit einem breiten Aufgabenspektrum verbunden: Im Rahmen Ihrer Tätigkeit erheben Sie die relevanten Pflegedaten von Patienten und transferieren diese in eine strukturierte und dem Patienten dienliche Pflegeplanung. Sie legen verstärkt Augenmerk auf die Beobachtung der Patienten, deren Bedürfnisse und achten darauf, dass die von Ihnen betreuten Patienten ihre Eigenständigkeit wiedererlangen beziehungsweise in dem ihnen möglichen Maße erhalten können.

Sie unterstützen den Patienten mit einem professionellen und ethisch-fundierten und Pflegeverständnis sowie einem beruflichen Selbstverständnis in seinem Gesundungsprozess durch adäquate Hilfsangebote und Leistungen sowie durch eine individuelle Beratung im Bereich der Gesundheitsförderung. Im Mittelpunkt der Arbeit im Krankenhaus steht eine Gesprächsführung, die von Herzen kommt, denn die Patienten suchen Fürsorge.

Im Pflegeberufegesetz sind erstmals Tätigkeiten aufgeführt, die ausschließlich durch Pflegefachkräfte ausgeführt werden dürfen. Diese sind

•           die Erhebung und Festlegung des individuellen Pflegebedarfs,

•           die Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses und

•           die Analyse, Evaluation, Sicherung der Qualität der Pflege

Die theoretische Ausbildung

Die Grundlage für die theoretische Ausbildung bilden das Pflegeberufegesetz (PflBG), die Pflegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) 2018 sowie die Rahmenlehrpläne nach § 53 PflBG.

Die theoretische Ausbildung umfasst insgesamt mindestens 2.100 Stunden aus den Bereichen Gesundheits- und Krankenpflege, Naturwissenschaften und Medizin, Geistes- und Sozialwissenschaften sowie Recht, Politik und Wirtschaft. Davon fallen 280 Stunden auf die allgemeinbildenden Fächer.

Der Unterricht wird im Blocksystem abgehalten. Jeder Kurs wird von einer Kursleitung intensiv betreut und begleitet.

Die praktische Ausbildung

Die praktische Ausbildung setzt sich aus insgesamt 2.500 Stunden zusammen und ist wie folgt gegliedert

  • Das 1. und 2. Ausbildungsjahr beinhalten abwechslungsreiche Einsätze im Krankenhaus (Innere Medizin, Chirurgie, Geburtshilfe und Kinderstation) sowie in kooperierenden Pflegeheimen, der ambulanten Pflege und in den Bereichen der Neurologie und Psychiatrie.
  • Im 3. Ausbildungsjahr bieten wir den generalistischen Vertiefungsschwerpunkt im Bereich des Krankenhauses an. Eine Spezialisierung in die Altenpflege bzw. die Gesundheits- und Kinderkrankenpflege ist bei uns nicht möglich.

Ab der zweiten Hälfte der Ausbildungszeit sind unter Aufsicht mindestens 80, höchstens 120 Stunden Nachtdienst abzuleisten.

Inhalt
 

Die Qualität der praktischen Ausbildung wird durch das seit 2010 etablierte Konzept „Ausbildungsstation“ sichergestellt. Hierbei findet eine durch enge Zusammenarbeit mit qualifizierten Praxisanleitern und Mentoren geprägte Begleitung in der Praxis statt.