Deine Bewerbung

Voraussetzungen

Laut § 11 des Pflegeberufegesetzes (vom 04.06.1985) sind folgende Zugangsvoraussetzungen gegeben:

  • Die gesundheitliche Eignung zur Ausübung der Berufe
  • Ein Realschulabschluss/eine andere gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung
  • oder ein Hauptschulabschluss/gleichwertige Schulbildung zusammen mit:
    • einer erfolgreich abgeschlossenen Berufsausbildung mit einer vorgesehenen Ausbildungsdauer von mind. zwei Jahren
    • oder einer Erlaubnis als Krankenpflegehelferin bzw. -helfer
    • oder einer erfolgreich abgeschlossenen landesrechtlich geregelten Ausbildung von mind. einjähriger Dauer in der Kranken- oder Altenpflegehilfe/Gesundheits- und Krankenpflege

Wir freuen uns auf engagierte Auszubildende, die Freude am Kontakt mit Menschen aller Altersgruppen, unterschiedlichen Lebensbiographien und Lebenssituationen haben sowie eine innere Haltung und Motivation zur persönlichen Weiterentwicklung mitbringen.