Hebamme

Aufgaben

„Die Ausbildung soll insbesondere dazu befähigen, Frauen während der Schwangerschaft, der Geburt und des Wochenbett(e)s Rat zu erteilen und die notwendige Fürsorge zu gewähren, normale Geburten zu (beg-)leiten, Komplikationen des Geburtsverlaufs frühzeitig zu erkennen, Neugeborene zu versorgen, den Wochenbettverlauf zu überwachen sowie eine Dokumentation über den Geburtsverlauf anzufertigen.“ (§ 5 „Ausbildungsziel“, Gesetz über den Beruf der Hebamme und des Entbindungspflegers vom 04.06.1985).

In unserer Einrichtung sollen den Lernenden die Kernkompetenzen und Schlüsselqualifikationen einer Hebamme vermittelt werden (Fach-, Methoden-, Sozial-kommunikative- und Personalkompetenz).